Die EBA wurde 1982 gegründet. Sie setzt sich dafür ein, dass Bootseigner über die EU Gesetzgebung informiert und zu Rate gezogen werden. Wir arbeiten an vielen Projekten die direkten Einfluss auf den Wassersport in Europa haben und machen wenn nötig der nationalen oder europäischen Politik konkrete Vorschläge.
Positionserklärungen des Europäischen Spotschifffahrtsverbandes (EBA) werden auf Generalversammlungen der EBA beschlossen und sorgen so für eine abgestimmte europäische Sichtweise der Sportschifffahrt.
Mit ihren nationalen Mitgliedsverbänden, die gemeinsam die Interessen von mehr als 1,5 Millionen Freizeitschiffern und 20 Millionen aktiven Wassersportlern vertreten ist die EBA die Stimme der europäischen Freizeitschifffahrt.
Die Vorschriften, denen Freizeitschiffe unterworfen sind, unterscheiden sich von Land zu Land. Obgleich nationales Schifffahrtsrecht die Grundlage solcher Vorschriften ist, müssen mögliche Änderungen der internationalen und europäischen Rechtsetzung durch die Vereinten Nationen und die Europäische Union ständig begleitet werden, um sicherzustellen, dass die Auswirkungen auf die Sportschifffahrt verhältnismäßig und angemessen bleiben.
Nationale, regionale, europäische und internationale Rechtsetzung zum Schutz und Erhalt der Umwelt wird ständig fortgeschrieben. EBA begleitet die entsprechenden Vorhaben (Absichten) und beteiligt sich, wo immer möglich, um die Interessen der Sportschifffahrt zu vertreten.
Beschlüsse der Europäischen Union und der Internationalen Organisation für Normung (ISO) können Auswirkungen für Sportschifffahrt haben. EBA vertritt die Interessen der Sportschifffahrt, wo immer möglich, damit um Entwicklungen positiv zu gestalten.